Unsere Schulleitung

August 27, 2008


Direktorin Andrea Bossler

Zentrale Aufgabe des SPZs ist die Beratung über die bestmögliche schulische Betreuungsform für SchülerInnen. Es können sowohl SchülerInnen, Eltern, LehrerInnen und DirektorInnen u. a. die Beratung in Anspruch nehmen.

Die schulische Betreuung kann integrativ oder auch traditionell (Sonderklassen) erfolgen; diese Entscheidung wird ausschließlich von den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten getroffen.

Einen wesentlichen Teil der Arbeit stellt die Einrichtung integrativer Betreuungsmodelle an Volks­ und Hauptschulen dar. Dies können sein: Einzel- oder Gruppenintegration (=Integrationsklassen).

  • Bei der Einzelintegration steht ein/e speziell ausgebildete/r LehrerIn, meistens SonderschullehrerIn, einem Kind mit Förderbedarf eine bestimmte Anzahl von Stunden zur pädagogischen Betreuung zur Verfügung.

  • Bei der Gruppenintegration steht den Kindern mit Förderbedarf ebenfalls ein/e speziell ausgebildete/r LehrerIn zur Verfügung, allerdings im gesamten Ausmaß der Lehrverpflichtung (im Regelfall werden das 22 Wochenstunden sein).

Die Feststellung des Sonderpädagogischen Förderbedarfes erfolgt durch ein Verfahren, in welchem eine Kommission des Stadtschulrates aufgrund vorliegender verschiedener Gutachten über die Zuerkennung oder Nichtzuerkennung entscheidet. Auch eine Miteinbeziehung der Erziehungsberechtigten in diesen Entscheidungsprozeß ist auf deren Verlangen möglich.

Aufgrund der gefallenen Entscheidungen sorgt das zuständige SPZ für die Zurverfügungstellung der erforderlichen materiellen und personellen Ressourcen, d. h. es wird dafür gesorgt, dass

entsprechend ausgebildete LehrerInnen dem Kind mit speziellen Bedürfnissen zur Verfügung gestellt werden und auch die entsprechenden
materiellen Erfordernisse, die sich an den jeweiligen Bedürfnissen der Kinder orientieren.

Somit ist sichergestellt, dass Integration auf professioneller Ebene stattfindet.